Markgenossenschaften

Markgenossenschaften

Markgenossenschaften, Märkerschaften, alte german. Verbände, die, ursprünglich meist durch Geschlechtsverwandtschaft zusammengehalten, ein geeignetes Stück Land, die Mark, besiedelten; unbesiedelte Teile des Landes blieben Gesamteigentum der Markgenossen oder Märker, die als solche freie Grundeigentümer sein mußten. An der Spitze stand ein Obermärker (auch Waldbott, Holzgraf). Die M. waren zugleich auch polit. Verbände. – Vgl. Maurer (1856), Thudichum (1860).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Allmendnutzung — Die Allmende ist eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums und eine traditionelle Wirtschaftsform, die heute etwa im Alpenraum noch verbreitet ist. Im über Landwirtschaft hinausgehenden Sinne wird der Begriff in den Wirtschafts und… …   Deutsch Wikipedia

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